Trotz Pandemie sei weder vom Bund noch von den Kantonen ein Impfobligatorium angeordnet worden. Dies bedeute, dass der Bundesrat stets der Auffassung gewesen sei, dass der erhöhten Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr von SARS CoV-2 mit milderen Massnahmen habe begegnet werden können. Im Übrigen sei allgemeinnotorisch, dass von der Impfung kein Schutz vor der Übertragung von Covid-19 ausgehe, d.h. die Impfung schütze nicht oder auf jeden Fall nicht genügend und auch Geimpfte seien Überträger des Virus. - 13 -