Im Weiteren verwies die Beklagte für Mitarbeitende, die mehr Zeit für eine Entscheidung benötigen, auf die Optionen auf ein ruhendes Arbeitsverhältnis (nachfolgend: RAV) für rund sechs Monate, mit einem Rückkehrrecht für vollständig geimpfte Mitarbeitende und führte weitere Details hierzu aus. Zudem habe die Beklagte festgehalten, dass bei weiterer Nichterfüllung des geforderten Impfobligatoriums ab dem 16. November 2021 Massnahmen aufgrund Pflichtverletzung gemäss GAV eingeleitet werden (Stufenverfahren). Bei einer anhaltenden Entscheidung ende das Stufenverfahren Ende Januar 2022 mit Aussprechen einer Kündigung.