Das zentrale Argument der Beklagten sei somit nicht eine allfällige epidemiologisch-medizi- nisch bedingte Notwendigkeit gewesen, also nicht eine besondere und real dokumentierte Gefahr durch einen Erreger. Im Weiteren habe die Beklagte mit Schreiben vom 24. August 2021 die Einführung des Impfobligatoriums den Flight Crew Members und den Cabin Crew Members mitgeteilt. Im Zeitpunkt der Kommunikation des Impfobligatoriums habe lediglich für eine Destination (H._____) eine -8- Impfpflicht auch für das fliegende Personal bestanden. Die Beklagte habe am 4. Dezember 2021 den Flugbetrieb nach H._____ gänzlich eingestellt.