Nachdem der Kläger auch diese Frist verstreichen liess, lud die Beklagte den Kläger erneut am 23. Februar 2022 zu einem weiteren Gespräch ein (act. 4/30), welches am 21. März 2022 stattfand. Der Kläger machte im Rahmen des Gesprächs deutlich, dass der Standpunkt sich nicht geändert habe und er nicht gegen Covid-19 geimpft sei (act. 4/31). Noch im selben Gespräch kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger (act. 4/31). Mit zusätzlichem Schreiben vom 21. März 2022 sprach die Beklagte die Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist von drei Monaten (30. Juni 2022) aus (act. 4/33).