_ widmen ihre volle Arbeitskraft den gestellten Aufgaben. Sie unterstützen sich gegenseitig in der Erfüllung ihrer Pflichten. In Notlagen resp. in Katastrophenfällen setzen die E._____ ihre vollen Kräfte für die Rettung der Passagiere sowie für die Bergung des Flugzeuges und der Ladung ein (act. 4/6; Art. 20 des GAV 2018 E._____). -6-