3.1. Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 2. August 2010 als E._____ (nachfolgend: E._____) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einem 100 % Arbeitspensum angestellt. Bei seinem Austritt am 30. Juni 2022 war er F._____ im 12. Dienstjahr. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der E._____ sind im Gesamtarbeitsvertrag 2018 G._____ für die Beschäftigung der Pilotinnen und Piloten bei B._____ AG und seinen Anhängen 1-11 (nachfolgend: GAV 2018 E._____) sowie in Handbüchern, Reglementen und Weisungen festgelegt. Die E._____ haben sich mit diesen vertraut zu halten. Die E._____ widmen ihre volle Arbeitskraft den gestellten Aufgaben.