6.8. Während den Führungsgesprächen vom 25. November 2021 und 12. Januar 2022 erklärte sich die Klägerin gegenüber der Beklagten bereit, sich mit herkömmlichen Impfstoffen bzw. konkret mit dem Impfstoff von Novavax impfen zu lassen, jedoch nicht mit einem mRNA-Impfstoff. Nachdem die genannten Impfstoffe in der Schweiz zugelassen waren, entschied sich die Klägerin dennoch gegen die Impfung. Es ist unbestritten, dass die Klägerin das von der Beklagten in berechtigter Weise angeordnete Covid-19 Impfobligatorium konsequent und schliesslich abschliessend verweigerte. Diese Weigerung erfolgte, nachdem die - 53 -