b OR). Die Kündigung einer Gesundheitsfachperson eines Spitals aus Gründen ihrer Weigerung, sich gegen die Grippe impfen zu lassen im Angesicht einer drohenden Pandemie (Verpflichtung, die aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht oder einer Weisung durch den Arbeitgeber), könne aber nicht als missbräuchlich erachtet werden.