5.3.2. Gemäss dem GAV 2015 E._____ ist die Corona-Impfpflicht nicht explizit geregelt. Zum Zeitpunkt der Einführung des GAV 2015 E._____ war die Corona- Pandemie kein Thema. Art. 19 Abs. 1 GAV 2015 E._____ hält fest, dass die - 29 -