d OR teilweise auch Kündigungen subsumiert, die in Verletzung vertraglicher Pflichten des Arbeitgebers erfolgen, so insbesondere von Art. 328 OR z.B. bei ungenügender Abklärung von Vorwürfen (STREIFF / VON KAENEL / RUDOLPH, a.a.O., N 6 f. zu Art. 336 OR). 5.3. Corona-Impfpflicht gemäss GAV 2015 E._____ 5.3.1. Im Einzelnen ist zu prüfen, ob die Einführung des Covid-19 Impfobligatoriums gemäss GAV 2015 E._____ durch die Beklagte rechtmässig erfolgte.