5.1.3. Art. 14 Ziff. 2 GAV 2015 E._____ sieht für die ordentliche Kündigung durch die Beklagte einen im Vergleich zur gesetzlichen Regelung (Art. 335 ff. OR) erweiterten Kündigungsschutz vor. Gemäss dieser Vorschrift darf ein Arbeitsverhältnis ab dem sechsten Dienstjahr grundsätzlich nur unter Einhaltung eines Drei-Stu- fen-Verfahrens ordentlich gekündigt werden. Dieses verlangt zunächst eine schriftliche Ermahnung (1. Stufe) und anschliessend eine schriftliche Kündigungsandrohung (2. Stufe). Erst in dritter Stufe ist die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erlaubt (Art. 14 Ziff. 2 Abs. 2 GAV 2015 E._____). Die Kündigungsandrohung und Kündigung sind gegenüber dem E.__