4.2.8. Zusammengefasst hält die Beklagte fest, dass sie zur Einführung des Impfobligatoriums berechtigt gewesen sei. Die Klägerin habe sich pflichtwidrig dazu entschieden, sich nicht gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die darauf gründende Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte sei rechtmässig gewesen und es liege keine missbräuchliche Kündigung vor. Die von der Klägerin eingeklagten Ansprüche fehle es an jeglicher rechtlichen Grundlage und seien daher abzuweisen (act. 14 Rz. 360). 5. Rechtliches 5.1. GAV 2015 E._____