Die Beklagte nimmt dabei auf die einzelne Destinationen (sowohl Kurzstrecken- als auch Langstreckennetz) und auf die dort geltenden Einschränkungen Bezug, namentlich auf die USA. Zusammengefasst habe sich die Beklagte seit dem Ausbruch der Covid-19 Pandemie einer Vielzahl von komplexen, sich ständig ändernden nationalen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ausgesetzt gesehen (act. 14 Rz. 59 ff.).