4.2.4. Im Weiteren führt die Beklagte aus, dass die Arbeitsverhältnisse zwischen der Beklagten und ihrem Personal den Gesamtarbeitsverträgen unterstehe. Der GAV sei zwischen der Gewerkschaft der E._____ (L._____) und der Beklagten ausgehandelt worden und regle dabei die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. E._____ würden aufgrund des GAV im Vergleich zu den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere eine erhöhte Jobsicherheit und attraktive Arbeitskonditionen geniessen. Gleichzeitig konkretisiere der GAV auch diverse Pflichten der E._____, wie bspw. Die Verpflichtung Fluggäste in Notlagen zu retten oder an Einsätzen in Krisengebieten teilzunehmen (act. 14 Rz. 97 ff.).