Die Androhung der Kündigung habe einen ernstlichen Nachteil dargelegt, mit dem die Klägerin zur Impfung hätte gedrängt werden sollen. Daher rechtfertige die versuchte Nötigung durch die Beklagte und die Schwere des Eingriffs in die verfassungsmässig garantierte körperliche Integrität der Klägerin die Festsetzung einer Pönale von 6 Monatslöhnen. Im Weiteren begründet die Klägerin seinen geltend gemachten Entschädigungsanspruch im Detail und beantragt eventualiter die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Sinne von Art. 14 Ziff. 7 GAV 2015.