4.1.14. Zudem führt die Klägerin aus, die Beklagte habe versucht, die Klägerin durch Androhung der Kündigung zur Covid-19 Impfung zu nötigen. Sie habe sich entscheiden müssen, zur Vermeidung einer Entlassung, ein unbekannt grosses Gesundheitsrisiko durch den mRNA-/DNA-Wirkstoff einzugehen oder das wirtschaftliche Risiko eines vorzeitigen Jobverlusts mit weitreichenden Konsequenzen für ihre wirtschaftliche Existenz in Kauf zu nehmen. Die Androhung der Kündigung habe einen ernstlichen Nachteil dargelegt, mit dem die Klägerin zur Impfung hätte gedrängt werden sollen.