Beide Varianten – vorausgesetzt die Klägerin lasse sich nicht impfen – hätten zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geführt. Beim RAV hätte die Klägerin bereits ab Januar 2022 keinen Lohn mehr erhalten und auf sämtliche gesamtarbeitsvertragliche Rechte und Pflichten samt Versicherungsschutz verzichten müssen, was sich somit wie eine fristlose Kündigung ausgewirkt hätte.