4.1.7. Im Weiteren sei ein internes Schlichtungsverfahren gemäss GAV eingeleitet worden, bei welchem geltend gemacht worden sei, dass das Covid-19 Impfobligatorium mit der Konsequenz der Kündigung unrechtmässig sei, weil sie keine vertragsrechtliche Grundlage habe, die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Crew Member und damit die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verletze und als Verstoss gegen die Vorschriften wegen betriebsbedingtem Personalabbau zu qualifizieren sei. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung hätten die Lösungsvorschläge kein Gehör gefunden und die Schlichtungskommission habe infolge Nichteinigung geschlossen.