Die Beklagte habe mittels Infoblatt vom 2. November 2021 über das Covid-19 Impfobligatorium und die Details zur Umsetzung des RAV informiert. Somit hätten die nicht geimpften Crew Member die Wahl zwischen einem Stufenverfahren zur Kündigung oder der Annahme eines RAV ohne Lohnfortzahlung und ohne Sozialversicherungsleistungen sowie den Austritt per 31. Dezember 2022 ohne Impfung. - 11 -