Members und den I._____s mitgeteilt. In rechtlicher Hinsicht habe die Beklagte das Covid-19 Impfobligatorium auf Art. 19 Abs. 4 GAV 2015 E._____ gestützt. Im Zeitpunkt der Kommunikation des Impfobligatoriums habe lediglich für eine Destination (M._____) eine Impfpflicht auch für das fliegende Personal bestanden. Die Beklagte habe am 4. Dezember 2021 den Flugbetrieb nach M._____ gänzlich eingestellt.