Das zentrale Argument der Beklagten sei somit nicht eine allfällige epidemiologisch-medizi- nisch bedingte Notwendigkeit gewesen, also nicht eine besondere und real dokumentierte Gefahr durch einen Erreger. Im Weiteren habe die Beklagte mit Schreiben vom 24. August 2021 die Einführung des Impfobligatoriums den Flight Cabin -9-