Am 24. Januar 2022 erkrankte sie an Covid-19 und erhielt ein Covid-Zertifikat vom BAG (act. 4/32). Die Beklagte drohte mit Schreiben vom 1. Februar 2022 der Klägerin die Kündigung an (Stufe II. gemäss GAV 2015 E._____) und setzte ihr erneut eine letztmalige Nachfrist an, um der Beklagten bis zum 16. Februar 2022 einen Impfnachweis gegen Covid-19 zu erbringen (act. 4/33). Nachdem die Klägerin auch diese Frist verstreichen liess, lud die Beklagte die Klägerin erneut am 24. Mai 2022 zu einem weiteren Gespräch ein, bei welchem die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigte (act. 4/34).