machte sie insbesondere darauf aufmerksam, dass ihr neben dem Austritt 55 auch das Spez-RAV offenstehe, welches es ihr ermöglicht hätte, nach vollständiger Impfung (mit Novovax) in ihr Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zurückzukehren (act. 4/31). Die Klägerin wurde vom 17. Januar 2022 bis 22. April 2022 von ihrem Hausarzt krankgeschrieben (act. 2 Rz. 49 und act. 14 Rz. 191). Am 24. Januar 2022 erkrankte sie an Covid-19 und erhielt ein Covid-Zertifikat vom BAG (act. 4/32).