3.3. Die Beklagte lud die Klägerin zum ersten Stufengespräch am 25. November 2021 ein. Im Rahmen des Gespräches ermahnte die Beklagte die Klägerin aufgrund des ausstehenden Covid-19 Impfnachweises. Die ihr während dem Gespräch angebotenen Optionen (Versetzung in den Bodendienst, ruhendes Arbeitsverhältnis, vorzeitiger Austritt ab Alter 55) lehnte die Klägerin aus diversen Gründen ab (act. 4/29). Mit Schreiben vom 30. November 2021 setzte die Beklagte der Klägerin eine Nachfrist bis zum 30. Dezember 2021 (Stufe I. gemäss GAV 2015 E._____), um der Beklagten einen Impfnachweis gegen Covid-19 zu erbringen (act. 4/30). Die Klägerin liess die Nachfrist verstreichen.