Sie würden verstehen, dass ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes bei einer Impfverweigerung drastisch und existenziell sei und jeder Einzelne die Verantwortung sowie die Konsequenzen für sein Handeln selbst übernehmen müsse (act. 16/51). Mit Schreiben vom 25. Oktober 2021 gelangte die Klägerin mit offenen Fragen zum Impfobligatorium an die Beklagte (act. 4/21). Mit Schreiben vom 5. November 2021 antwortete die Beklagte der Klägerin, dass sie keine Haftung über allfällige Impfschäden übernehmen werde (act. 4/22).