den Prozess und die Einführung des Impfobligatoriums führen werde, um die Mitglieder im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei Unsicherheiten zu unterstützen (act. 16/50). Mit Mitteilung vom 28. September 2021 führte L._____ aus, dass sie bereits im Frühjahr 2021 ihre Arbeitsexperten/innen um ihre Einschätzung zum im GAV 2015 E._____ geregelten Impfobligatorium gebeten hätten. Diese juristische Meinung, welche die Einführung des Impfobligatoriums als rechtlich umsetzbar einschätze, habe L._____ dazu bewogen, den Mitgliedern nahezulegen, die Impfung durchzuführen, damit sie keine disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Kündigung befürchten müssten.