Kabinenbesatzungsmitgliedern (Art. 1 GAV 2015 E._____). Der GAV gilt für alle E._____ mit Ausnahme von leitenden und höheren Angestellten mit fliegerischer Tätigkeit, unabhängig ob sie bei B._____ AG oder J._____ AG eingesetzt werden -6- (Art. 2 Abs. 1 GAV 2015 E._____). Der Aufgabenbereich der E._____ umfasst die Verantwortlichkeit für zugewiesene Sicherheitsbelange sowie die Betreuung von Passagieren an Bord von Verkehrsflugzeugen. In Notlagen haben die E._____ ihre vollen Kräfte in erster Linie für die Rettung der Fluggäste einzusetzen; im Übrigen haben sie die Weisungen des Bordkommandanten zu befolgen (act. 4/5; Art. 22 GAV 2015 E._____).