Mit Verfügung vom 13. September 2023 wurden die Parteien zur gemeinsam durchzuführenden Hauptverhandlung (mit Novenrecht) in den Verfahren AN230004-C und AN230001-C vorgeladen. Der Antrag der Beklagten auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgewiesen (act. 27). 1.6. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2023 wandte sich das Gericht an die Parteien, um den genauen Ablauf der Verhandlung, insbesondere betreffend Novenrecht zu schildern (act. 32). 1.7. Mit Vorladung vom 28. September 2024 wurden die Parteien ‒ gleichzeitig mit dem Parallelverfahren AN230004-C ‒ zur Hauptverhandlung vorgeladen, welche am 11. Dezember 2023 hierorts stattfand (act. 29).