das Gericht an, ob die Parteien mit der gemeinsamen Durchführung der Hauptverhandlung in den Prozessen (Nr. AN230004-C und AN230001-C) einverstanden sind bzw. ob sie dagegen (begründete) Einwendungen erheben. Mit Schreiben vom 29. August 2023 erklärte sich die Klägerin mit der gemeinsamen Durchführung der Hauptverhandlung einverstanden (act. 23).