1.2. Mit Verfügung vom 1. Februar 2023 wurde der Beklagten eine Frist angesetzt, um die schriftliche Klageantwort einzureichen (act. 7). Nach mehrmalig gewährter Fristerstreckung reichte die Beklagte mit Eingabe vom 12. Mail 2023 die Klageantwort samt Beilagen innert Frist ein (act. 14 bis act. 16/2-61). 1.3. Mit Verfügung vom 19. Mai 2023 wurde die Klageantwort (samt Beilagen) der Klägerin zugestellt, mit dem Hinweis, dass über das weitere Vorgehen später schriftlich informiert wird (act. 17).