4.4. Die Beklagte gab in der Folge eine erste Untersuchung bei J1._____ Consulting, als Reaktion auf die erhobenen Vorwürfe im …-Brief, in Auftrag. Deren Bericht lag am 13. August 2021 vor. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden auch, zumindest teilweise, die Vorwürfe der Klägerin thematisiert (act. 12 Rz. 69 ff.). Am 15. Dezember 2021 wurden der Klägerin die Ergebnisse der Untersuchung mitgeteilt (act. 18 Rz. 43; act. 1 Rz. 87). In der Folge entschied sich die Beklagte, weitere und genauere Abklärungen zu tätigen und veranlasste die zweite Untersuchung von M._____ (act. 12 Rz. 77), welche mit Bericht vom 12. Mai 2022 abgeschlossen - 39 -