Nachdem sich zudem herausgestellt habe, dass ein Grossteil der Vorwürfe nicht zugetroffen hätten und zutage getreten sei, dass die Klägerin vor Erheben der Vorwürfe erfolglos versucht habe, die Stelle ihres Vorgesetzten zu bekommen, und da die Klägerin bereits vor Abschluss der Untersuchung klargemacht habe, dass eine weitere Zusammenarbeit mit ihrem Vorgesetzten nicht mehr in Frage käme, sei das Vertrauen in eine gute weitere Zusammenarbeit mit der Klägerin erheblich beeinträchtigt gewesen. Es sei damit äusserst schwierig geworden, eine reibungslose weitere Zusammenarbeit im kleinen Team sicherzustellen.