Es sei bei den Befragungen der Teammitglieder erkennbar geworden, dass Loyalitätskonflikte bestanden hätten, aber auch starke Verunsicherungen seien zutage getreten. Zum einen seien die Teammitglieder über die Vorwürfe der Klägerin erstaunt gewesen, da niemand diese habe bestätigten können, zum anderen habe ihr niemand unterstellen wollen, dass sie lüge. Zudem hätten alle Befragten Angst gehabt, dass ihre Aussagen zu Nachteilen bei der einen oder anderen Person führen könnten.