__ sowie etliche weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen befragt wurden. Die Beklagte reagierte sodann auf das Untersuchungsergebnis, indem sie sich von C._____ trennte (act. 1 Rz. 97; act. 64/1 S. 5). Was die Beklagte darüber hinaus - 33 - hätte für Schutzmassnahmen ergreifen sollen, wird von der Klägerin nicht konkret dargelegt und ist entsprechend nicht substantiiert.