Das Fehlverhalten von C._____ und die verschleppte Untersuchung der Beklagten habe sich schwerwiegend auf die Gesundheit der Klägerin ausgewirkt. Sie sei u.a. fast jährlich an Lungenentzündungen erkrankt, habe Schlafstörungen und allgemeine Stresssymptome entwickelt und habe schliesslich an Herzproblemen gelitten. Zudem sei sie (die Klägerin) seit 2011 in psychotherapeutischer Behandlung (act. 1 Rz. 50 ff.; act. 62 Rz. 7). Aufgrund der verschleppten Untersuchung sei die Klägerin gezwungen gewesen, am 12. Mai 2022 (mittels Einreichung des Schlichtungsgesuchs) den Rechtsweg zu beschreiten (act. 1 Rz. 94 ff.).