"mehrere Male im Jahr 2009", betr. "Anbringen von Hakenkreuzen" und "Bezeichnung von Ausdrücken … als faschistisch oder zu deutsch" keine Zeitangaben in Rz. 43-46, betr. "Ihr Deutschen hättet die doch eh alle gleich vergast" Rz. 47 "nach Erinnerung der Klägerin im Jahr 2013", betr. "Versetzen des Arbeitsplatzes der Klägerin auf den Gang" Rz. 48/b "Im Jahr 2015", betr. "totalen Bullshit" Rz. 48/a "Am 18. Januar 2019", betr. "Du wärst die Erste, der ich kündigen würde" Rz. 48/c "Im Jahr 2014" und betr. "auf die Kündigung gefasst machen könne" Rz. 48/c "am Jahresendgespräch 2019", betr. "obwohl du eine Frau bist, hast du brilliert" Rz. 40 "Am 9. Mai 2017").