2.6. In Rechtsbegehren Ziffer 1 und 2 verlangt die Klägerin gestützt auf Art. 28 ZGB, Art. 4 f. GlG und Art. 328 OR die Feststellung, dass sie sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt wurde, insbesondere durch Äusserungen über ihr Geschlecht und ihre Nationalität (vgl. Rechtsbegehren Ziffer 1); eventualiter unter Auflistung konkreter Vorfälle (vgl. Rechtsbegehren Ziffer 2). Die Klägerin begründet dies mittels Verweis auf "ein Bündel von Indizien" gemäss Rz. 26 ff. der Klageschrift (vgl. act. 1 Rz. 107), welches sie in (1) sexistische Kommentare und Beleidigungen (act. 1 Rz. 29-40), (2) Mobbing aufgrund der deutschen Nationalität der Klägerin (act. 1 Rz.