ruar 2023 reichte die Beklagte die Klageantwort (act. 12), eine Stellungnahme betreffend die prozessualen Anträge der Klägerin (act. 15) und eine Stellungnahme zum Gesuch um vorsorgliche Massnahmen (act. 18) ein. In der Folge wurde aufgrund des übereinstimmenden Wunsches der Parteien zu einer Instruktions-/Vergleichsverhandlung auf den 11. Mai 2023 vorgeladen (act. 23–30). Mit Schreiben vom 28. April 2023 ersuchte die Klägerin um Ladungsabnahme und Weiterführung des Verfahrens (act. 32). Mit Präsidialverfügung vom 5. Mai 2023 wurde den Parteien die Ladung für die Instruktions-/Vergleichsverhandlung abgenommen und ein zweiter Schriftenwechsel angeordnet (act. 33).