Mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 wurde der Klägerin Frist zur Bezifferung des Streitwerts und der Beklagten Frist zur Einreichung der Klageantwort und von Stellungnahmen zu den prozessualen Anträgen der Klägerin sowie zum Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen angesetzt (act. 6). Mit Eingabe vom 16. Dezember 2022 äusserte sich die Klägerin zum Streitwert (act. 8). Am 13. Feb- -7-