Die Vorwürfe bezogen sich auf diverse Vorfälle, die sich zwischen ihr und C._____ im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit abgespielt haben sollen (act. 1 Rz. 70 f.; act. 12 Rz. 40 ff.). Am 20. Mai 2021 hielt die Beklagte unter Leitung von I._____ ein virtuelles Meeting mit den Unterzeichnerinnen des …-Briefs ab. Dabei kündigte die Beklagte die Durchführung einer Untersuchung an (act. 1 Rz. 73). Mit der Untersuchung wurde J._____ von J1._____ Consulting beauftragt. Der Schlussbericht von J1._____ Consulting (nachfolgend: Schlussbericht J1._____) lag der Beklagten am 13. August 2021 vor (act. 12 Rz. 71). Am 8. September 2021 wurde C.___