Erwägungen: I. Parteien, Prozessgegenstand und Rahmensachverhalt 1. Die Parteien 1.1. Die Klägerin Die Klägerin war seit 1. Februar 2002 als Redaktorin für "D._____" des G._____s bei der Beklagten angestellt. Zu Beginn arbeitete sie mit einem Pensum von 80%; seit dem Jahr 2007 mit einem Pensum von 60%. Zuletzt verdiente sie monatlich Fr. 6'585.80 brutto bzw. Fr. 5'622.15 netto (act. 1 Rz. 19; act. 5/1-5/6; act. 12 Rz. 9 und 17). 1.2. Die Beklagte