Anlässlich der Replik modifiziertes Rechtsbegehren: (act. 62 S. 2) " 1. Es sei festzustellen, dass die Beklagte die Persönlichkeit der Klägerin widerrechtlich verletzt, ihre Fürsorgepflicht verletzt und die Klägerin im Sinne des GlG diskriminiert hat, indem C._____, damaliger Chefredaktor von D._____, die Klägerin seit dem Jahr 2007 (eventualiter seit Mai 2014, subeventualiter seit Januar 2015) systematisch sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt hat, insbesondere durch seine Äusserungen über das Geschlecht und die Nationalität der Klägerin. 2.-5. […]" -4-