l. der Bemerkung "Du wärst die Erste, der ich kündigen würde" sowie dem Verweis, dass sie sich auf die "Kündigung gefasst machen könne", wenn sie das Thema der Lohnungleichheit zwischen männlichen und weiblichen Mitarbeitenden bei seinem Vorgesetzten F._____ deponiere (gegenüber der Klägerin in Jahresendgesprächen); und m. der Bemerkung: "obwohl du eine Frau bist, hast du brilliert" (gegenüber der Klägerin); 3. Es sei festzustellen, dass die Beklagte die Persönlichkeit der Klägerin widerrechtlich verletzt und ihre Fürsorgepflicht verletzt hat,