Darüber hinaus wäre es Aufgabe der Arbeitgeberin gewesen, allfälligen Unruhen im Team entgegenzuwirken bzw. diese zu befrieden, insbesondere angesichts einer laufenden Untersuchung, deren Ergebnis noch nicht vorlag. Dass die Klägerin ferner offenlegte, dass eine weitere Zusammenarbeit mit ihrem Vorgesetzten für sie nicht mehr in Frage komme, stellt eine konsequente und logische Folge auf die von ihr vorgebrachten Verfehlungen C._____s dar und vermag damit keinen legitimen Grund zur Kündigung zu begründen.