4.7. Die Beklagte begründet ihre Kündigung mit der aufgrund der Vorwürfe der Klägerin geschaffenen Unruhen im Team des D._____s. Die Mitarbeiter hätten sich in einem Loyalitätskonflikt befunden, das Team sei spürbar belastet gewesen. Das Risiko, dass sich die Situation negativ auf die Teamleistungen und damit den Erfolg des Produktes, auswirken würde, habe die Beklagte nicht auf sich nehmen wollen. Da die Klägerin ausserdem bereits vor Abschluss der Untersuchung klargemacht habe, dass eine weitere Zusammenarbeit mit ihrem Vorgesetzten nicht mehr in Frage käme, sei das Vertrauen in eine gute weitere Zusammenarbeit mit der Klägerin zudem erheblich beeinträchtigt gewesen.