3.4. Damit der Kündigungsschutz gemäss Art. 10 GlG geltend gemacht werden kann, muss die Kündigung vor dem Ende der Kündigungsfrist beim Gericht angefochten werden (Art. 10 Abs. 3 GlG). 4. Würdigung 4.1. Betreffend die formellen Voraussetzungen zur Geltendmachung des Kündigungsschutzes von Art. 10 GlG ist festzuhalten, dass die Beklagte der Klägerin mit - 37 -