Sie sei zudem ausserhalb der Schutzfrist von Art. 10 GIG erfolgt, da der Kündigungsschutz gemäss Art. 10 GIG nicht für innerbetriebliche Beschwerden gelte, die nicht in guten Treuen erhoben werden, was vorliegend der Fall sei. Die Voraussetzungen einer Wiedereinstellung seien somit nicht gegeben. - 35 - 3. Rechtliches