Zudem hätten alle Befragten Angst gehabt, dass ihre Aussagen zu Nachteilen bei der einen oder anderen Person führen könnten. Nachdem sich zudem herausgestellt habe, dass ein Grossteil der Vorwürfe nicht zugetroffen hätten und zutage getreten sei, dass die Klägerin vor Erheben der Vorwürfe erfolglos versucht habe, die Stelle ihres Vorgesetzten zu bekommen, und da die Klägerin bereits vor Abschluss der Untersuchung klargemacht habe, dass eine weitere Zusammenarbeit mit ihrem Vorgesetzten nicht mehr in Frage käme, sei das Vertrauen in eine gute weitere Zusammenarbeit mit der Klägerin erheblich beeinträchtigt gewesen.