begründeten Anlass gehabt habe. Wie sie in der Kündigungsbegründung dargelegt habe, habe die Untersuchung beim Team des D._____s Spuren hinterlassen. Die entstandene, unausweichlich schwierige Situation habe das Team spürbar belastet, da sowohl die Klägerin als auch C._____ von allen Teammitgliedern geschätzt worden seien. Es sei bei den Befragungen der Teammitglieder erkennbar geworden, dass Loyalitätskonflikte bestanden hätten, aber auch starke Verunsicherungen seien zutage getreten. Zum einen seien die Teammitglieder über die Vorwürfe der Klägerin erstaunt gewesen, da niemand diese habe bestätigten können, zum anderen habe ihr niemand unterstellen wollen, dass sie lüge.