Im November 2020, nur wenige Monate vor dem …-Brief, habe die Klägerin erfolglos versucht, die Stelle von C._____ durch einen Vorstoss (inkl. Konzepteingabe) beim Verwaltungsratspräsidenten zu bekommen. Die Beschwerde der Klägerin sei nicht mit der Absicht der Feststellung oder Unterlassung von gleichstellungsrelevanter Diskriminierung erhoben worden, sondern mit der Absicht, C._____ aus seinem Job zu entfernen. Den strikten Beweis könne die Beklagte nicht erbringen, aber die Indizien, die dies nahelegten, seien erdrückend. Erst nachdem im März 2021, mithin vier Monate nach dem gescheiterten Versuch, C._